Straf­verteidiger in Bochum – konsequente Verteidigung im Ruhrgebiet

Sie stehen unter Druck. Ich stehe auf Ihrer Seite – von der ersten Vorladung bis zum Ende des Verfahrens.

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Halil Eren

Rechtsanwalt, Strafverteidiger

Kostenlose Erst­einschätzung – diskret und unverbindlich
Erreichbar von 9 bis 20 Uhr, im Notfall 24/7
Beratung auf Deutsch, Englisch und Türkisch

Straf­verteidiger in Bochum: Was jetzt zählt

Wer einen Strafverteidiger in Bochum oder dem umliegenden Ruhrgebiet sucht, steht meist unter erheblichem Druck. Vielleicht haben Sie gerade eine Vorladung als Beschuldigter erhalten – und wissen nicht, was das konkret bedeutet. Vielleicht wurden Sie nach einem Zwischenfall von der Polizei befragt, bevor Sie überhaupt verstanden haben, was gerade passiert. Oder das Ermittlungsverfahren läuft bereits, und Ihnen wird klar: Hier geht es um Ihre Freiheit, Ihren Führerschein, Ihren Ruf und Ihren Arbeitsplatz. In solchen Momenten zählt keine lange Suche. Sie brauchen jemanden, der zuhört, die Lage realistisch einschätzt und sofort handelt. Als Rechtsanwalt mit ausschließlichem Fokus auf Strafrecht bearbeite ich genau diese Situationen – von der ersten Kontaktaufnahme bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Meine Kanzlei EREN Strafverteidigung ist in Bochum ansässig und vertritt Mandantinnen und Mandanten in der gesamten Region: Bochum, Dortmund, Essen, Herne, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Witten und darüber hinaus. Ich kenne die lokalen Abläufe – und ich weiß, wie man in diesem System effektiv verteidigt.
Über uns

Detaillierte Leistungs­beschreibung

Eine Vorladung als Beschuldigter ist kein Routinevorgang. Sie bedeutet: Die Staatsanwaltschaft oder Polizei ermittelt gegen Sie, und das Erste, was Sie sagen, kann entscheidend sein – meistens zum Nachteil. Als Beschuldigter haben Sie nach § 136 StPO das Recht zu schweigen. Dieses Recht sollten Sie konsequent wahrnehmen, bevor Sie mit mir gesprochen haben. Ich fordere sofort Akteneinsicht an, analysiere den Stand des Ermittlungsverfahrens und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine Strategie. Ob eine Einlassung sinnvoll ist, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form – das ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Verfahren, und sie sollte nie überstürzt getroffen werden.
Ich beantrage unmittelbar nach Mandatserteilung Einsicht in die Ermittlungsakte. Was die Ermittlungsbehörden wissen, was sie nicht wissen – und vor allem: was sie zu wissen glauben, aber nicht beweisen können – ergibt sich aus der Akte. Auf dieser Grundlage entsteht die Verteidigungsstrategie. Belastende Aussagen werden auf Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit geprüft, Gutachten auf methodische Schwächen untersucht, Verfahrensfehler identifiziert. Diese Arbeit passiert im Hintergrund – sie entscheidet aber oft über Einstellung, Freispruch oder Verurteilung.
Fahrerflucht nach § 142 StGB, Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB – Verkehrsstrafsachen haben häufig weitreichende Konsequenzen: Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe, Geldstrafe und ein Eintrag im Bundeszentralregister. Ich verteidige in allen Phasen des Verfahrens und setze dabei gezielt auf die Prüfung der Beweismittel. Technik kann fehleranfällig sein, Zeugenaussagen widersprüchlich, die Kausalität zwischen Zustand und Fahrverhalten oftmals anfechtbar. Bereits im frühen Ermittlungsstadium kann durch konsequentes Handeln – etwa durch Verhinderung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO – entscheidend Einfluss auf den Verfahrensverlauf genommen werden.
Vorwürfe im Bereich des Sexualstrafrechts zählen zu den schwersten, mit denen ein Mensch konfrontiert werden kann. Die gesellschaftlichen Konsequenzen können verheerend sein – lange bevor ein Urteil gesprochen ist. Besonders in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kommt der aussageanalytischen Prüfung der Belastungsaussage entscheidende Bedeutung zu. Ich analysiere Glaubhaftigkeitsmerkmale, Motivlage und Aussagekonsistenz und bereite die Ergebnisse für das Verfahren auf – als Schutzschrift oder als Grundlage für die Hauptverhandlung. Diskretion ist dabei selbstverständlich. Ich begleite Sie vom ersten Gespräch an mit dem nötigen Ernst und ohne vorschnelle Urteile.
Die Verurteilung ist nicht das Ende. Im Bereich der Strafvollstreckung gibt es erhebliche Gestaltungsspielräume: Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 StGB, Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB, Strafzeitberechnung, Vollstreckungsreihenfolge oder Anträge auf Strafunterbrechung. Ich berate und vertrete Sie auch nach einem rechtskräftigen Urteil und setze mich dafür ein, dass die Vollstreckung so gestaltet wird, dass Ihre Lebensumstände bestmöglich berücksichtigt werden.

So arbeiten wir zusammen

Kostenlose Erst­einschätzung

Sie schildern mir Ihre Situation – telefonisch, per E-Mail oder per Nachricht. Ich höre zu, stelle die richtigen Fragen und gebe Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung: Was bedeutet Ihre Situation rechtlich? Was sind die nächsten Schritte?

Mandat und Akteneinsicht

Nach Mandatserteilung beantrage ich sofort Akteneinsicht. Auf Basis der Akte analysiere ich die Beweislage, identifiziere Schwachstellen der Anklage und erarbeite mit Ihnen eine klare Verteidigungs­strategie.

Konsequente Verteidigung

Von der Einlassungsentscheidung über Beweisanträge bis zur Hauptverhandlung: Ich verteidige Sie in jeder Phase mit vollem Einsatz – und halte Sie jederzeit über den Stand des Verfahrens informiert.

EREN Straf­verteidigung in Bochum und der Region

EREN Strafverteidigung ist eine auf das Strafrecht fokussierte Kanzlei mit Sitz in Bochum. Ich verteidige Mandantinnen und Mandanten vor dem Landgericht Bochum, dem Amtsgericht Bochum, dem Amtsgericht Herne, dem Amtsgericht Witten sowie – bei überregionalen Verfahren – auch vor weiteren Gerichten im Ruhrgebiet und darüber hinaus. Das Strafrecht ist mein einziges Tätigkeitsfeld. Diese Konzentration ist kein Zufall – sie ist eine Entscheidung für Tiefe statt Breite.Seit der Gründung im Jahr 2023 habe ich mehrere hundert Mandate betreut, davon einen wachsenden Anteil ausschließlich im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Ich kenne die Abläufe bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten in der Region, ich weiß, wie Ermittlungsbehörden im Ruhrgebiet vorgehen – und ich weiß, wo Verteidigung ansetzt.Ich bin für meine Mandantinnen und Mandanten erreichbar – nicht nach Schema, sondern dann, wenn es darauf ankommt: von 9 bis 20 Uhr, in Notfällen auch außerhalb. Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Türkisch möglich. Termine können auch per Videokonferenz stattfinden, wenn eine persönliche Anreise nicht möglich ist.Mitglied im Deutschen Anwaltverein, im Bochumer Anwalt- und Notarverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht.

Lokale Erfahrung macht den Unterschied

Strafverteidigung ist keine abstrakte Disziplin. Sie findet statt vor konkreten Gerichten, mit konkreten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, in konkreten regionalen Strukturen. Wer in Bochum und dem Ruhrgebiet verteidigt, kennt die Verfahrenskultur vor Ort – und das ist ein Vorteil, den man nicht unterschätzen sollte.Als in Bochum ansässige Kanzlei bin ich nah an meinen Mandantinnen und Mandanten. Kurze Wege bedeuten schnelle Reaktion – gerade in Eilsituationen wie einer drohenden vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer unmittelbar bevorstehenden Vernehmung. Ich begleite Sie persönlich – nicht über eine anonyme Hotline und nicht durch wechselnde Ansprechpartner.

Häufig gestellte Fragen

Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter erhalte?
Schweigen Sie zunächst. Als Beschuldigter sind Sie nach § 136 StPO nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen – weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Suchen Sie vor jeder Vernehmung das Gespräch mit einem Strafverteidiger. Was Sie in diesem frühen Stadium sagen, kann den gesamten Verfahrensverlauf beeinflussen – und wird es häufig.
Ich biete eine kostenlose Ersteinschätzung an. Die Kosten einer Verteidigung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – sie hängen von der Art und dem Umfang des Verfahrens ab. In bestimmten Konstellationen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Eine Honorarvereinbarung ist ebenfalls möglich. Konkrete Zahlen nenne ich Ihnen nach dem ersten Gespräch – transparent und ohne versteckte Kosten.
Eine Vorladung durch die Polizei als Beschuldigter begründet in aller Regel keine Erscheinenspflicht. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, zu schweigen und der Vernehmung fernzubleiben. Anders bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht – dort kann eine Erscheinenspflicht bestehen. Lassen Sie sich in jedem Fall vor dem Termin beraten.
Ja, das ist möglich. In bestimmten Verfahren – insbesondere bei Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht oder anderen Delikten mit Bezug zum Straßenverkehr – kann die Fahrerlaubnis bereits im Ermittlungsverfahren vorläufig entzogen werden (§ 111a StPO). Wie schnell ich eingreife, kann entscheidend dafür sein, ob Ihr Führerschein bis zur Hauptverhandlung erhalten bleibt.
Das Ermittlungsverfahren beginnt mit der Einleitung durch Staatsanwaltschaft oder Polizei – oft ausgelöst durch eine Anzeige oder einen Zufallsfund. Es folgt die Ermittlungsphase mit möglichen Vernehmungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Am Ende steht entweder die Einstellung des Verfahrens (z.B. nach § 170 Abs. 2 StPO oder §§ 153 ff. StPO) oder die Erhebung der Anklage. Ein früh eingeschalteter Verteidiger kann bereits in der Ermittlungsphase erheblichen Einfluss auf den Ausgang nehmen.
Ja. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten im gesamten Ruhrgebiet und der Region – unter anderem vor den Gerichten in Dortmund, Essen, Herne, Gelsenkirchen, Recklinghausen und Witten. Bei überregionalen Verfahren bin ich ebenfalls tätig. Beratung ist auch per Videokonferenz möglich.
Eine Schutzschrift ist ein präventives Verteidigungsschreiben, das an die zuständige Staatsanwaltschaft oder das Gericht gerichtet wird – noch bevor es zu einer Anklage oder einem Haftbefehl kommt. Darin lege ich die Verteidigungsposition dar und weise auf Umstände hin, die gegen eine Strafverfolgung sprechen. In geeigneten Konstellationen kann eine Schutzschrift dazu beitragen, ein Verfahren bereits im Vorfeld zu beeinflussen.
Das ist stark einzelfallabhängig. Ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit kann in wenigen Wochen abgeschlossen sein. Komplexe Strafverfahren können Monate oder Jahre dauern. Im Ermittlungsverfahren gibt es keine gesetzliche Höchstdauer, was zu langen Wartezeiten führen kann. Ich halte Sie während des gesamten Verfahrens über den aktuellen Stand informiert.
Ja. Neben Deutsch und Englisch ist Beratung auch auf Türkisch möglich. Gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem Strafrecht ist es wichtig, dass Sie sich klar und sicher ausdrücken können – in der Sprache, in der Sie sich am besten verständigen.
Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, wenn eine notwendige Verteidigung vorliegt (§ 140 StPO) – etwa bei drohendem Freiheitsentzug oder schwieriger Rechtslage. Ein Wahlverteidiger wird von Ihnen selbst beauftragt. Als Wahlverteidiger bin ich ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet – ohne die Einschränkungen, die mit einer gerichtlichen Bestellung einhergehen können. Wenn möglich, empfehle ich, frühzeitig einen Wahlverteidiger zu beauftragen.

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